Impressum

Seltene Bleche GmbH
Kapperweg 11
65375 Oestrich-Winkel
Telefon: +49 6723 9986140

Geschäftsführer: Klaus Solbach
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden Registernummer: HRB 32191
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Ustd: DE342674998
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MdStv: Klaus Solbach
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Bildrechte: Seltene Bleche GmbH

AGB

Seltene Bleche GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrzeugverkauf
Stand Juni 2023
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seltene Bleche GmbH
("SELTENE BLECHE-AGB") finden Anwendung auf jedes Vertragsverhältnis zum Verkauf von
Fahrzeugen („Produkte“ oder „Kaufgegenstände“) im eigenen Namen durch die Oldtimerhandel Seltene
Bleche GmbH ("SELTENE BLECHE") an Dritte ("KÄUFER/IN"), es sei denn KÄUFER/IN widerspricht
dem ausdrücklich und vor Abschluss des Kaufvertrages.
Dem Verkauf jeweils vorangegangene Produktbeschreibungen zum konkreten Produkt von
SELTENE BLECHE sind nur dann integraler Bestandteil des Vertrages, wenn auf diese im
Vertragsdokument ausdrücklich und zweifelsfrei als Vertragsbestandteil einbezogen werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Kaufvertrag wird initiiert, indem KÄUFER/IN bei SELTENEBLECHE den Kaufgegenstand bestellt,
also eine Erklärung von KÄUFER/IN an SELTENE BLECHE über den Kauf von Produkten von
SELTENE BLECHE abgibt. Diese Bestellung kann regelmäßig erfolgen über die Homepage von
SELTENE BLECHE, durch telefonische Bestellung bei SELTENEBLECHE oder durch anderweitige
Bestellung in Schrift- oder Textform, z.B. durch E-Mail-Bestellung. KÄUFER/IN ist an diese Bestellung
gebunden bis zum Ablauf des 10. Kalendertages nach Eingang der Bestellung bei SELTENEBLECHE.
Innerhalb dieser Frist kommt der Kaufvertrag für SELTENEBLECHE verbindlich zustande durch
Bestätigung der Bestellung seitens SELTENEBLECHE. Eine Unterzeichnung des Kaufvertrages gilt
ebenso als Bestätigung, wie auch die Auslieferung des Kaufgegenstandes an KÄUFER/IN.
3. Produktbeschreiben und ergänzende Expertisen
Soweit in Produktbeschreibungen von SELTENE BLECHE (Bspw.: Anzeigen, Aushänge, Broschüren,
etc.) auf Expertisen Dritter Bezug genommen wird, insbesondere auf gutachterliche Einschätzungen
und Bewertungen, so gelten diese Angaben als Zitate des jeweiligen Dritten und dessen jeweiliger
Expertise. SELTENE BLECHE macht sich solche Angaben aus Expertisen nicht zu eigen, sondern
distanziert sich davon, sofern nicht ausdrücklich gegenüber KÄUFER/IN eine ausdrückliche
Zusicherung der konkreten, jeweils einzelnen Angabe durch SELTENEBLECHE erfolgt. Die bloße
Nennung der Expertise im Vertragsdokument reicht dafür nicht aus. Ersatzansprüche gegen den dritten
Ersteller der jeweiligen Expertise werden dadurch nicht berührt.
4. Abtretung
Sofern KÄUFER/IN Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag an Dritte überträgt, so ist diese
Übertragung gegenüber SELTENE BLECHE nur wirksam, wenn SELTENE BLECHE der Übertragung
zuvor zugestimmt hat. Eine nachträgliche Genehmigung durch SELTENE BLECHE steht dem gleich.
Sofern KÄUFER/IN eine Leasinggesellschaft ist, welche die Rechte und Pflichten auf ihren
Leasingnehmer/in überträgt, so bedarf es lediglich einer Anzeige dessen an SELTENEBLECHE, jedoch
keiner Zustimmung.
5. Abnahme der Produkte
Über die Pflicht zu Bezahlung hinaus ist KÄUFER/IN ist zur Abnahme/Abholung des Kaufgegenstandes
binnen 14 Kalendertagen verpflichtet, nachdem SELTENE BLECHE an KÄUFER/IN die Bereitstellung
des Produktes und somit die Leistungsbereitschaft angezeigt hat.
6. Zulassungsfähigkeit der Produkte
Von SELTENEBLECHE verkaufte Produkte sind teilweise aus dem Ausland außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bezogen. Für die Erfüllung aller technischen Voraussetzungen für die
Straßenzulassung in der Bundesrepublik Deutschland wird für solche Produkte mit Auslandsbezug
keine Gewähr übernommen, sofern SELTENE BLECHE diese nicht ausdrücklich im Vertragsdokument
zusichert. Für die Einhaltung von Zulassungsnormen anderer Staaten außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gewährt SELTENE BLECHE keinesfalls.
7. Zahlungen und Fälligkeit
Zahlungen gegenüber SELTENE BLECHE für den Kauf von Produkten von SELTENE BLECHE sind von
KÄUFER/IN im Voraus zu leisten. Skontoeinbehalte werden nicht gewährt. KÄUFER/IN anerkennt, dass
ausgewiesene Preise teilweise keinen Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer erlauben,
insbesondere bei differenzbesteuerten Produkten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich eventueller
Versand- und Lieferkosten.
Sofern im Einzelfall keine anderweitige Fälligkeit vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen gegenüber
SELTENE BLECHE binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum zu erfüllen, spätestens aber vor Übergabe
des Kaufgegenstandes. Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung ist der Zahlungseingang bei
SELTENE BLECHE.
8. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet des Übergabezeitpunktes stehen von SELTENE BLECHE gelieferte Produkte in jedem Fall
bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch KÄUFER/IN unter dem Eigentumsvorbehalt von
SELTENE BLECHE. Verarbeitet KÄUFER/IN die im Eigentum von SELTENE BLECHE stehende Ware
vor Eigentumsübergang, so geht bis zur vollständigen Bezahlung durch KÄUFER/IN, das Produkt der
Verarbeitung ebenfalls in das Eigentum von SELTENEBLECHE über.
9. Aufrechnung
Gegenüber Forderungen von SELTENE BLECHE kann KÄUFER/IN seinerseits nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Bestellung über Produkte von SELTENE BLECHE ist der Sitz von SELTENE BLECHE.
11. Lieferort
Produkte von SELTENE BLECHE unterfallen keiner Lieferverpflichtung und sich durch KÄUFER/IN auf
eigene Rechnung und Risiko abzuholen. Sofern auf Wunsch von KÄUFER/IN die Produkte von
SELTENE BLECHE ausnahmsweise doch innerhalb Deutschlands geliefert werden, oder sogar aus
Deutschland ausgeführt werden sollen (einschließlich EU-Ausland), so ist KÄUFER/IN selbst für die
Abholung der jeweiligen Produkte am Sitz von SELTENE BLECHE und ordnungsgemäße Ausführung
der Produkte ins Ausland verantwortlich.
12. Lieferzeit und Verzug
Liefertermine und Lieferfristen sind seitens SELTENE BLECHE unverbindlich, sofern nicht
SELTENE BLECHE deren Verbindlichkeit ausdrücklich im Vertragsdokument zusichert. Die Lieferung an
KÄUFER/IN erfolgt in der Regel binnen sechs Monaten ab Beginn der Lieferfrist. In Einzelfällen kann
die Lieferung später erfolgen.
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Verbraucher, so verpflichtet sich SELTENEBLECHE zur
Lieferung spätestens binnen sechs Monaten ab Beginn der Lieferfrist. In solchen Fällen eines
Verbrauchergeschäftes befindet sich SELTENE BLECHE mit Verstreichen dieser Frist gegenüber
KÄUFER/IN im Lieferverzug.
Die Lieferfrist beginnt in jedem Fall erst mit dem Eingang der vollständigen und unbedingten Bezahlung
von KÄUFER/IN an SELTENE BLECHE. Wird SELTENE BLECHE durch Fälle höherer Gewalt
unverschuldet an der rechtzeitigen Lieferung gehindert, so verlängern sich automatisch eventuell
verbindliche Liefertermine und -fristen entsprechend.
Erfolgt die Abnahme durch KÄUFER/IN nicht rechtzeitig, so kommt KÄUFER/IN in Verzug. Leistet
KÄUFER/IN seine fällige Zahlung an SELTENE BLECHE nicht fristgerecht und vollständig, so kommt er
30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Zahlungsverzug.
13. Verzugsfolgen zulasten SELTENE BLECHE
Befindet sich SELTENE BLECHE im Lieferverzug, so sind Forderung nach Ersatz des Verzugsschadens
durch KÄUFER/IN begrenzt auf 5% (fünf von hundert) des Kaufpreises, sofern SELTENE BLECHE den
Lieferverzug durch höchstens fahrlässige Handlungen verursacht hätte.
Beabsichtigt KÄUFER/IN den Rücktritt vom Vertrag oder die Forderung von Schadenersatz statt der
Leistung, so ist KÄUFER/IN zuvor verpflichtet an SELTENE BLECHE an angemessene Frist zu
Lieferung zu setzen. Bestehen Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung durch KÄUFER/IN
gegenüber SELTENE BLECHE, so sind diese begrenzt auf 10% (zehn von hundert) des Kaufpreises,
sofern SELTENE BLECHE den Lieferverzug durch höchstens fahrlässige Handlungen verursacht hätte.
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer und sind erfolgten die seitens
SELTENE BLECHE vorwerfbaren Handlungen höchstens fahrlässig, so sind Schadenersatzansprüche
statt der Leistung ausgeschlossen.
Entsprechend der vorstehenden Regelungen dieses Abschnittes haftet SELTENE BLECHE auch für den
Fall des Eintrittes zufälliger Unmöglichkeit während des Lieferverzuges.
14. Verzugsfolgen zulasten KÄUFER/IN
Während des Zahlungsverzuges kann SELTENE BLECHE jederzeit vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten. Während dieses Zahlungsverzuges schuldet KÄUFER/IN an SELTENE BLECHE
zusätzlich die Bezahlung der Einlagerungskosten der bestellten Produkte.
SELTENE BLECHE ist zusätzlich berechtigt den gesamten darüber hinaus entstandenen Schaden als
Ersatz geltend zu machen. Als Schaden kann pauschal und je nach Höhe des zu erwartenden
Schadens eine vorab von KÄUFER/IN an SELTENE BLECHE geleistete Teilzahlung teilweise oder bis
zu seiner Gesamthöhe einbehalten werden, wenn nicht KÄUFER/IN im konkreten Einzelfall den
Nachweis eines geringeren Schadens erbringt.
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, wird der Ersatz der Lagerkosten pauschal
mit 0,1% (eins von tausend) des Nettokaufpreises je Verzugstag berechnet, im Höchstfall aber
insgesamt 10% (zehn von hundert) je Kalenderjahr. Der Nachweis eines höheren oder geringen
Schadens bleibt sowohl KÄUFER/IN als auch SELTENE BLECHE dabei vorbehalten.
15. Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrechte gegenüber SELTENE BLECHE kann KÄUFER/IN ausschließlich geltend
machen, wenn die Zurückbehaltungsrechte und Gegenansprüche dem gleichen Rechtsverhältnis
entstammen.
16. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
16.1 Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern / Fristen
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Verbraucher, so gewährt SELTENEBLECHE für die
Mangelfreiheit von neuen Produkten höchstens für eine Dauer von 24 Monaten, für jene bei
gebrauchten Produkten höchstens für die Dauer von 12 Monaten. Davon ausgenommen sind
Ansprüche aus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für solche Schäden bei
denen das Leben, der Körper oder die Gesundheit von Personen verletzt wurde. SELTENEBLECHE
wird in diesem Umfang für die Mangelfreiheit einstehen. Eine Garantieübernahme ist damit in keinem
Fall verbunden.
Soweit SELTENE BLECHE im Einzelfall Garantierklärungen gegenüber KÄUFER/IN abgibt, so muss
jede mögliche Garantieübernahme durch SELTENE BLECHE ausdrücklich und zweifelsfrei sowie
konkret erklärt werden.
Fristbeginn ist mit der Übergabe der Produkte oder sonstigem Übergang der Leistungsgefahr auf
KÄUFER/IN.
Im Fall der Nachbesserung sind von KÄUFER/IN an SELTENE BLECHE wenigstens drei
Nachbesserungsversuche zu gestatten, bevor durch KÄUFER/IN weiterreichende Rechte geltend
gemacht werden können. Macht KÄUFER/IN Gewährleistungsrechte gegenüber SELTENE BLECHE
geltend, so ist KÄUFER/IN zum Nachweis des Mangels auch zur Aufbewahrung und zur Herausgabe
sämtlicher mit dem Mangel im Zusammenhang stehenden Altteile an SELTENEBLECHE verpflichtet,
einschließlich der im Schadenszeitpunkt im Betrieb befindlichen Betriebsmittel für die Waren.
16.2 Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, so gelten abweichend von Ziffer 16.1
nachfolgende, vorrangige Einschränkungen der Sachmängelhaftungsrechte und -pflichten:
SELTENE BLECHE gewährt für die Mangelfreiheit von neuen Produkten höchstens für eine Dauer von
12 Monaten. Für gebrauchte Produkte wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Davon
ausgenommen sind Ansprüche aus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für
solche Schäden bei denen das Leben, der Körper oder die Gesundheit von Personen verletzt wurde.
SELTENE BLECHE behält sich im Fall einer Nacherfüllung die Auswahl zwischen Reparatur und
Nachlieferung vor. Eine Ersatzvornahme ist allein mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung von
SELTENE BLECHE zulässig. Soweit als Mangelursache falsche Bedienung oder mangelnde Wartung &
Pflege in Betracht kommt so wird vermutet dass der Mangel dadurch von KÄUFER/IN selbst verursacht
wurde und im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war, wobei KÄUFER/IN der Nachweis
der anderweitigen Ursächlichkeit unbenommen bleibt.
17. Haftung
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, so finden nachstehende
Haftungsbeschränkungen zugunsten von SELTENEBLECHE Anwendung.
In Fällen nur leicht fahrlässiger Verletzungshandlungen ist die Haftung von SELTENE BLECHE
ausgeschlossen. Darüber und über die Gewährleistungsumfänge hinaus sowie bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet SELTENE BLECHE im Einzelfall der Höhe nach nur für den
objektiv vorhersehbaren Schaden und bis höchstens zur Hälfte des jeweiligen Wertes der Bestellung.
Die Haftung für Verzögerungsschäden ist dabei ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden
ist dabei ausgeschlossen, insbesondere solche aus Verzögerung oder Wertminderung.
Die persönliche Haftung der handelnden Personen, insbesondere der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen von SELTENE BLECHE ist ausgeschlossen.
Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten generell nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden sowie für solche Schäden bei denen das Leben, der Körper oder die Gesundheit
von Personen geschädigt wurden.
18. Verjährung
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, und bestimmen die SELTENEBLECHE-AGB
für den konkreten Einzelfall keine abweichende Regelung, so verjähren alle Ansprüche gegen
SELTENE BLECHE binnen zwölf Monaten ab ihrer Entstehung.
19. Datenschutzerklärung
SELTENE BLECHE erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen
der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden werden Sie
als KÄUFER/IN oder NUTZER (zusammen „USER“) über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und
Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet. Die vollumfängliche Datenschutzerklärung ist
unter www.SELTENE BLECHE.de/datenschutz jederzeit abrufbar.
Vorab weist SELTENE BLECHE darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der
Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor
dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
19.1 Erhebung und Verarbeitung von Daten
SELTENE BLECHE erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen
der Verkaufsanbahnung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Erhoben werden dabei alle für Abwicklung
erforderlichen, personenbezogenen Daten. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben und nur
entsprechend handelsrechtlicher Gesetzesvorgaben in den Systemen von SELTENE BLECHE
gespeichert.
19.2 Auskunfts- und Widerrufsrecht
Auf schriftliche Anfrage informiert SELTENE BLECHE an USER über die zur Person von USER
gespeicherten Daten.
USER kann jederzeit die zur Person von USER bei SELTENE BLECHE erhobenen Daten sperren,
berichtigen oder löschen lassen. USER kann jederzeit die an SELTENE BLECHE erteilte Einwilligung
zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Anfrage und/oder
Widerruf der Einwilligung sind an die im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.
20. Schriftform
Zwischen KÄUFER/IN und SELTENE BLECHE bestehen keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Jede
Vertragsänderung oder -ergänzung bedarf ausnahmslos der Schriftform, insbesondere auch die
Abänderung des Erfordernisses der Schriftform selbst.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, so findet auf alle Verträge zwischen
SELTENE BLECHE und KÄUFER/IN ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Unternehmer, so ist der Gerichtsstand in Wiesbaden.
22. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Regelungen dieser SELTENE BLECHE-AGB unwirksam oder nichtig sein sollten so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. SELTENE BLECHE und KÄUFER/IN
verpflichten sich die unwirksamen oder nichtigen Regelungen durch solche wirksamen Regelungen zu
ersetzen, welche dem zulässigen wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen
Regelung am nächsten kommt.

Widerrufserklärung

Seltene Bleche GmbH Widerrufsbelehrung für den Fahrzeugverkauf
Stand Juni 2023
1. Widerrufsrecht Verbraucher
Handelt KÄUFER/IN bei Vertragsschluss als Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht im nachfolgend
beschriebenen Umfang (KÄUFER/IN wird dabei nachfolgend direkt angesprochen):
17.1 Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen
Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem
dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Seltene Bleche GmbH
Kapperweg 11
DE-65375 Oestrich-Winkel
widerruf@SELTENE-BLECHE.de
19.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind
zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass
SELTENEBLECHE vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht
eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Der Nutzungsersatz
bemisst sich in der Regel nach dem Zeitraum Ihrer Nutzung und den geleisteten Betriebsstunden der Ware. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
19.3 Besondere Hinweise
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für diejenigen Waren einer Bestellung, welche auf Wunsch des KÄUFER/INS
individuell angefertigt oder individuell angepasst wurden. Sofern nicht die gesamte Bestellung aus individuell
angefertigten Waren besteht, so bleibt das Widerrufsrecht für alle nicht individuellen Waren der Bestellung
bestehen.
19.4 Rückversand, Kosten und Fristen
Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als KÄUFER/IN zur Tragung der Rücksendungskosten verpflichtet sofern der
Warenwert Ihrer Bestellung 40 EUR übersteigt.
Um Ihrem Widerruf unmissverständlichen Erklärungscharakter zu geben, fügen Sie bitte den Ort und das Datum
Ihrer Erklärung bei und kennzeichnen Sie Ihre Widerrufserklärung namentlich.
Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als KÄUFER/IN verpflichtet, die empfangenen Leistungen innerhalb von 14
Tagen nach Ihrem Widerruf an SELTENEBLECHE zurückzugewähren. Es genügt die rechtzeitige Absendung.
Im Fall nicht rechtzeitiger Rückgewähr der Leistungen behält sich SELTENEBLECHE die Forderung von
Schadenersatz aufgrund des Wertverlustes durch Zeitverlauf. Hierbei legt SELTENEBLECHE einen Verlust von
0,1% (eins von tausend) des Kaufpreises je Kalendertag zugrunde, wobei dem KÄUFER/IN der Nachweis eines
geringeren Schadens offensteht. Der Wertverlust ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.
Klaus Solbach
letzte Aktivität:
09.08.2024
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